Kaltenbach · Geförderte Mietwohnungen
Wohnanlage Kaltenbach
Nahe dem Ortskern entstehen 18 leistbare 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit Tiefgarage, Kellerabteil, Luftwärmepumpe, Photovoltaik und Komfortlüftung.

Freie Einheiten & Vormerkung
Hier finden Sie aktuelle Wohnangebote, Projektstatus und den jeweils richtigen Vergabeweg – verständlich zusammengefasst.
Aktuelle Wohnangebote
Die folgenden Angaben bilden den veröffentlichten Stand vom August 2026 ab. Die verbindliche Vergabe erfolgt nach den jeweiligen Projekt- und Förderrichtlinien.
Kaltenbach · Geförderte Mietwohnungen
Nahe dem Ortskern entstehen 18 leistbare 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit Tiefgarage, Kellerabteil, Luftwärmepumpe, Photovoltaik und Komfortlüftung.
Lermoos · Miete & Kauf
Haus A umfasst 23 Dienstnehmerwohnungen zum Kauf. In Haus B entstehen 15 geförderte Mietwohnungen für Bürger:innen aus Lermoos und Umgebung.
Natters · Miete mit Kaufoption
17 geförderte Wohnungen in zwei Baukörpern. Haus A bietet Mietwohnungen, für die Wohnungen in Haus B besteht eine Kaufoption nach fünf Jahren.
Angegebene Mieten, Kaufpreise und Verfügbarkeiten können sich im Projektverlauf ändern. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Vergabeunterlagen und schriftlichen Auskünfte der GHS beziehungsweise der zuständigen Gemeinde.
So funktioniert die Vergabe
Der konkrete Ablauf kann je nach Gemeinde und Projekt abweichen. Diese Schritte geben die grundlegende Orientierung.
Wohnungsgrößen, Vergabeform, Lage und Zeitplan prüfen.
Förderkriterien und kommunale Vergaberichtlinien beachten.
Bewerbung bei der genannten Gemeinde oder Kontaktstelle abgeben.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und informiert über das Ergebnis.
Vergabe verstehen
Die wichtigsten Antworten zur Bewerbung und Vormerkung.
Bei vielen Projekten erfolgt die Vergabe durch die jeweilige Standortgemeinde. Die Projektinformationen nennen deshalb immer ausdrücklich, ob die Bewerbung bei der Gemeinde oder direkt über eine zuständige Ansprechperson der GHS erfolgt.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Wohnbauförderung, dem Projekt und den Vergaberichtlinien der Gemeinde. Maßgeblich können unter anderem Hauptwohnsitz, Einkommen, Haushaltsgröße und regionaler Wohnbedarf sein.
Eine Vormerkung ist möglich, sobald sie für das jeweilige Projekt freigegeben wurde. Frühzeitige Kontaktaufnahme ersetzt jedoch nicht das formelle Vergabeverfahren der zuständigen Gemeinde oder der GHS.
Persönlich für Sie da
Ob Wohnungssuche, kommunales Projekt oder Hausverwaltung: Wir bringen Sie direkt mit der passenden Ansprechperson zusammen.